Die schwarzen Schafe im Schlüsseldienstbereich betreiben häufig Wucher bei den Abrechnungen ihrer zumeist noch fragwürdigen Dienstleistungen. In §138 Abs.2 BGB ist eindeutig geregelt, was Wucher ist: Wer eine Zwangslage eines anderen ausbeutet, indem er im Verhältnis zu seiner Leistung zu viel verlangt, macht sich des Wuchers schuldig. §291 des Strafgesetzbuchs stellt Wucher ausdrücklich unter Strafe, […]
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